Das Präsidium des Blasmusikverbandes Karlsruhe e.V. verabschiedet anlässlich seiner Sitzung am 27.07.96 in Weingarten die folgende Geschäftsordnung:
1. Der Verbandspräsident
- vertritt den Verband nach innen und außen, gegenüber der Stadt- und Landkreisbehörde, den staatlichen Stellen und Behörden, den einzelnen Kommunen, den Kirchen, den kulturellen Einrichtungen sowie gegenüber anderen Verbänden.
- vertritt den Verband in übergeordneten Dachverbänden und den Nachbarverbänden im In- und Ausland,
- nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr,
- erstellt die Terminplanung für die Fortbildung im Erwachsenenbereich und Tagungen, berät und unterstützt die Bezirksvorsitzenden und die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine,
- überwacht die satzungsgemäße Durchführung der Aufgaben des BVK und der Bläserjugend,
- fördert internationale und überregionale Kontakte,
- leitet die Sitzungen des Verbandspräsidiums und die Verbandshauptversammlung,
- vertritt das Verbandspräsidium bei den Bezirksversammlungen,
- ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wobei er einen Pressereferenten bzw. Öffentlichkeitssachbearbeiter einsetzen kann,
- bearbeitet alle Zuschussanträge des Verbandes und der Mitgliedsvereine,
- führt Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder durch, insbesondere bei 40-, 50-, 60 und 70-jähriger Aktivität.Die Delegierung an andere Mitglieder des Verbandspräsidiums ist möglich.
- ist für die Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen (Verbandsmusikfeste, Wertungsspiele, Tagungen) verantwortlich.
2. Der stellvertretende Verbandspräsident
- vertritt und entlastet den Verbandspräsidenten bei allen Aufgaben,
- übernimmt Sonderaufgaben (derzeit Steuerrecht).
3. Der Verbandsgeschäftsführer
- verwaltet den Mitgliederbestand der Mitgliedsvereine (nur aktive Mitglieder),
- erstellt die Mitgliederstatistik und aktualisiert ständig den Mitgliederbestand,
- bearbeitet Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen und koordiniert deren Durchführung,
- erstellt die Liste mit den Anschriften der Vorsitzenden, Dirigenten, Jugendleiter und Kassierer der Mitgliedsvereine und aktualisiert diese ständig,
- unterstützt den Präsidenten und den Vorsitzenden der Bläserjugend bei der Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen,
- erstellt die Protokolle der Hauptversammlungen und Präsidiumssitzungen.
4. Der Verbandskassier
- erstellt den jährlichen Haushaltsplan,
- errechnet die Beiträge der Mitgliedsvereine anhand der vom Verbandsgeschäftsführer erstellten Mitgliederlisten und den von der Verbandshauptversammlung beschlossenen Beitragssätzen,
- erledigt den notwendigen Geschäftsverkehr mit dem Finanzamt,
- überwacht den termingerechten Eingang der Mitgliedsbeiträge sowie der Landes- und Kreiszuschüsse,
- verteilt die Landeszuschüsse an die Mitgliedsvereine entsprechend den vorgegebenen Richtlinien bzw. nach einem mit dem Verbandspräsidenten abgestimmten Schlüssel,
- erledigt den gesamten Zahlungsverkehr,
- erstellt den jährlichen Kassenabschluss,
- ist verantwortlich für die termingerechte Durchführung der satzungsgemäßen Kassenprüfung,
- führt im o.g. Sinn auch die Kasse der Bläserjugend des BVK,
- erstattet dem Verbandspräsidenten monatlich Bericht und vierteljährlich einen aktuellen Quartalsabschluss.
5. Der Verbandsdirigent
- ist verantwortlich für alle musikalisch-fachlichen Fragen und erstellt Zielvorgaben für die musikalische Aus- und Fortbildung,
- wählt die Dozenten und Fachreferenten aus,
- terminiert und organisiert Lehrgänge/Seminare im Verbandsgebiet, soweit sie die musikalischen Belange betreffen, leitet bzw. beaufsichtig Weiterbildungskurse im Erwachsenenbereich,
- unterhält Kontakte zu Blasmusikkomponisten- und Verlagen,
- berät und gibt Hilfestellung an die Dirigenten der Mitgliedsvereine in musikalischen Fachfragen,
- erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für den Bund Deutscher Blasmusikverbände,
- ist verantwortlich für Wertungs- und Kritikspiele.
6. Der stellvertretende Verbandsdirigent
- vertritt und entlastet den Verbandsdirigenten bei allen Aufgaben,
- übernimmt Sonderaufgaben.
7. Der Vorsitzende der Bläserjugend
- ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit im BVK,
- vertritt die Bläserjugend gegenüber dem BVK, dem Stadt- und Kreisjugendring und den übergeordneten Dachverbänden,
- beruft die Sitzungen des Jugendbeirats ein und leitet diese,
- beruft die jährliche Hauptversammlung der Bläserjugend ein und leitet diese,
- plant und führt Lehrgänge zur Erlangung des Jungmusikerleistungsabzeichen durch,
- ist für die Durchführung von Jugendwertungsspielen und anderen Bläserjugendveranstaltungen verantwortlich,
- berät die Jugendleiter der Mitgliedsvereine in allen Angelegenheiten der Bläserjugend.
8. Der stellvertretende Vorsitzende der Bläserjugend
- vertritt den Vorsitzenden der Bläserjugend bei allen Aufgaben und entlastet diesen,
- übernimmt Sonderaufgaben.
9. Die Bezirksvorsitzenden
- sind Mittelspersonen zwischen den Mitgliedsvereinen und den Verbandsgremien. Sie vertreten die Interessen der Mitgliedsvereine im Verbandspräsidium und umgekehrt,
- sie halten ständig Kontakt zu den Mitgliedsvereinen ihrer Bezirke und beraten diese,
- sie wirken bei der Planung und Durchführung der Bezirksmusikfeste mit,
- sie berufen die Bezirksversammlungen ein und leiten diese,
- sie koordinieren bei Bedarf Instrumentallehrgänge auf Bezirksebene in Absprache mit dem Verbandspräsidenten und Verbandsdirigenten,
- sie führen Ehrungen bei den Mitgliedsvereinen durch (in erster Linie die Verbandsehrungen).
10. Der Schriftleiter der Verbandszeitung
- ist redaktioneller und wirtschaftlicher Leiter der Verbandszeitung „ Der Blasmusiker“.
11. Die Beisitzer
- übernehmen feste Aufgaben entsprechend ihren Möglichkeiten wie z.B. Internetauftritt des Verbandes und Organisation von Gastorchesterbesuchen.
12. Die Kassenprüfer
- prüfen die Tätigkeit des Kassiers in Form von lückenlosen Kontrollen aller Zahlungsvorgänge und Geld- bzw. Kontenbewegungen,
- prüfen das vorgelegte Rechnungsergebnis,
- berichten der Verbandshauptversammlung über ihre Tätigkeit und deren Ergebnis.