Orchesterfortbildung / Projektorchester
Verbandsdirigent
Philipp Zink
Bevor Vereine ihre Ehrungsanträge ermitteln, sollte folgendes beachtet werden:
Alte gespeicherte Ehrungsanträge – egal ob offen oder versendet – sollten gelöscht werden.
Wie? im Programm unter:
Ehrungen – Ehrungsanträge bearbeiten – Ehrungsanträge löschen
Ehrungsordnung aktualisieren
Es sollte geprüft werden, ob die Ehrungen der Verbände BDMV, BDB und BVK korrekt aktiviert sind (Feld „Deaktiviert“ = „Nein“ bedeutet, Ehrung wird berücksichtigt – nicht gewünschte Ehrungen bitte deaktivieren).
Es sollten alle vereinsinternen Ehrungen vollständig eingetragen sein
Wie ? Im Programm unter:
Voreinstellungen – Voreinstellungen – Ehrungen
Einrichtungslauf durchführen
Hierbei werden alle vorhandenen „Ehrungslücken“ bei allen Personen ermittelt und in die Ehrungstabelle (siehe Registerkarte „Mitgliedszeiten/Ehrungen“) der Personen hinterlegt.
Beim Start des Einrichtungslaufes muss das Ehrungsjahr („Vorjahr“) angegeben werden, zu dem letztmals im Verein eine Vergabe von Ehrungen stattgefunden hat (letztes Konzert?)
Der Einrichtungslauf muss immer durchgeführt werden, sobald die Ehrungsordnung verändert worden ist.
Der Einrichtungslauf darf mehrmals durchgeführt werden; führt zu keinen Doppeleintragungen
Namensänderungen im Programm vornehmen, für die Mitglieder die geheiratet haben (sonst sind u.U. die Angaben auf Urkunden falsch !)
Ermittlung von Ehrungen:
Auf den Button "Ehrungen“ und dann „Ehrungsanträge erstellen" klicken.
Option „Ehrungen für das Jahr ermitteln“ verwenden und das Ehrungsjahr angeben (Ehrungsjahr = Jahr, an dem geehrt wird). Hinweis: Die Angabe des Ehrungsjahres ist immer gleichbedeutend mit der Stichtagsangabe 30.12. des Ehrungsjahres (ja nicht der 31.12. nehmen!).
Auf derselben Maske: die Haken für die Optionen "nur direkte Ehrungsjubilare ermitteln" und „Personen müssen am Stichtag Mitglied sein“ nicht aktivieren (egal ob Sie jedes Jahr Ehrungen vornehmen oder nicht).
Hinweis: Sofern Sie jedes Jahr Ehrungen durchführen, würden Sie dem Verband auch sehr entgegenkommen – er befürwortet jedes Jahr Ehrungen.
Den Ehrungstermin eintragen, die Einrichtung angeben ( = Ort, Veranstaltungsraum der Ehrung) & „weiter zu Vorschau“.
Nun sollten alle zu Ehrenden auf der Liste erscheinen.
Jetzt noch unten links den Button " OK-Ehrungsanträge erstellen"!!
Nun sind alle Ehrungsanträge in der Verwaltung „Ehrungen / Ehrungsanträge bearbeiten“ eingetragen
Beantragung und Versand der Ehrungsanträge:
Auf den Button "Ehrungen“ und dann „Ehrungsanträge zum Versand vorbereiten und eintragen" klicken.
Für die Beantragung unbedingt beide Optionen (Häkchen) aktivieren:
Offizielle Verbandsehrungen
Vereinsspezifische Ehrungen
Hinweis: auf der Ehrungsdatei werden automatisch nur die Verbandsehrungen gespeichert; mit beiden Optionen stellen Sie sicher, dass nachher bei allen Personen die Ehrungen in der Ehrungstabelle eingetragen werden.
Die nun erstellte Ehrungsdatei auf dem Rechner abspeichern (und Speicherort merken).
Zum Schluss muss die vorhin gespeicherte Ehrungsdatei per separater Mail an
Allgemein ComMusic – Tipps - Infos
Bei der Ehrungsermittlung und –vorbereitung werden immer automatisch Datensicherungen („Schnellsicherung“) angelegt. Falls Fehler gemacht werden, kann über die Funktion „Sicherung – Daten wiederherstellen“ der letzte Zustand zurückgesichert werden!
25er Ehrung für MusikerInnen gibt es beim Verband BVK nicht. Somit kann diese aus dem Programm in der Ehrungsordnung deaktiviert werden.
Wie?? unter Voreinstellungen – Voreinstellungen - Ehrung
Ehrung 25 Jahre markieren & Button „deaktivieren“ (unten in Maske) anklicken (schaltet automatisch dann von „Nein“ auf „Ja“)
Passive Mitglieder = fördernde Mitglieder zahlen Beitrag an Verein (je nach Satzung), aber nicht an den Verband (werden ja auch von der Meldung ferngehalten).
„Pausiert“ gesetzte Mitglieder im Stichtag 1.1 werden nicht gemeldet – Pausiertzeiten werden aber nicht bei Ehrungsjahren mitgezählt
Personen suchen: Mit Tastenkombination „Strg“+“S“ -> Super-Suchmaske öffnet
Bei Fragen:
Geschäftsführerin
Claudia Fingerhut-Graf
I) Allgemeines
Der Blasmusikverband Karlsruhe e.V. (BVK) erkennt die Gültigkeit, der von anderen Blasmusikorganisationen verliehenen Ehrungen an.
II) Ehrungen für Aktive
1. Der BVK verleiht an aktive Musikerinnen und Musiker und an Verwaltungsmitglieder, die nicht musikalisch tätig sind, für langjährige Tätigkeit folgende Ehrenzeichen:
- 10 Jahre = Verbandsehrennadel in Bronze
- 20 Jahre = Verbandsehrennadel in Silber
- 30 Jahre = Verbandsehrennadel in Gold
2. Die Ehrungsberechtigung beginnt mit Vollendung des 8. Lebensjahres. Von diesem Zeitpunkt an werden all diejenigen Jahre berücksichtigt, in denen das zu ehrende Mitglied namentlich und mit dem Status „aktiv“ erfasst wurde. Dies hat durch die alljährlich verpflichtenden Mitgliedermeldungen zu erfolgen. Die Jahresmeldungen sind ausschließlich mit dem vom BDB vorgegebenen Datenerfassungsprogramm durchzuführen. Der Status „aktiv“ ist in der BDB-Mitgliederordnung geregelt.
3. Für 40, 50, 60 und 70 jährige Aktivität ehren die Dachorganisationen der Bund Deutscher Blasmusikverbände (BDB) und die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV).
4. Verbandsehrungen sind schriftlich mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin beim Verbandsgeschäftsführer zu beantragen. Bundesehrungen sind mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin mit dem entsprechenden Ehrungsantrag oder durch digitale Zusendung der Ehrungsdatei ebenfalls beim Verbandsgeschäftsführer des BVK zu beantragen.
5. Die Kosten für die vorstehenden Ehrungen trägt der Verband bzw. die Dachorganisation, welche für die Ehrung zuständig ist.
6. Ehrungen des internationalen Musikbundes (CISM) sind mindestens 8 Wochen vor dem Ehrungstermin mit den entsprechenden Vordrucken beim Verbandsgeschäftsführer zu beantragen. Dies können sein Ehrenkreuz, Verdienstkreuz oder Verdienstmedaille der CISM. Diese Ehrungen sind jedoch kostenpflichtig.
7. Die Ehrungen werden jeweils von einem Angehörigen des Verbandspräsidiums des BVK durchgeführt.
III) Ehrungen für Förderer und besondere Verdienste
1. Personen, welche die Blasmusik, den Verband und seine Mitgliedsvereine besonders fördern, ohne aktiv musikalisch tätig zu sein, verleiht der Verband die silberne oder goldene Verbandsehrennadel. Die Entscheidung wird vom Vorstand des BVK getroffen.
2. Vereinsangehörige, die aktiv waren und sich um ihren Verein besonders verdient gemacht haben, können die Sonderehrennadel des BVK erhalten, wenn sie wegen Krankheit, Wohnungswechsel oder andere zwingenden Gründen nicht mehr aktiv tätig sein können und eine Ehrung nach Ziffer II Nr 1, 2 oder 5 zu diesem Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Die Entscheidung wird vom Vorstand des BVK getroffen. Dirigenten, die 10 Jahre dem BVK angehörige Vereine dirigiert haben, können ebenfalls mit der Sonderehrennadel ausgezeichnet werden.
3. Für mindestens 25-jährige Tätigkeit als Dirigent in einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BDB verleiht dieser die „Silberne Verdienstnadel“ und Urkunde.
4. Für mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft in einem oder mehreren Mitgliedsvereinen des BDB verleiht dieser die „Silberne Verdienstnadel“ und Urkunde.
5. Für besondere und langjährige Verdienste in einem Mitgliedsverein/-verband des BDB verleiht dieser die „Sonderehrennadel“ mit Urkunde. Diese Ehrung ist jedoch kostenpflichtig.
6. Die Beantragung erfolgt wie unter II) , 4. beschrieben.
7. Angehörige des Verbandspräsidiums des BVK, die 10, 15 oder 20 Jahre diesem Gremium angehört haben, werden durch den BDB geehrt.
IV) Gültigkeit der Ehrungsordnung
Diese Ehrungsordnung wurde von der Verbandshauptversammlung am 14. März 2010 in Karlsruhe-Hohenwettersbach angenommen. Die Ehrungsordnung vom 17. März 1996 hat somit keine Gültigkeit mehr.
Michael Weber, Verbandspräsident
Das Präsidium des Blasmusikverbandes Karlsruhe e.V. verabschiedet anlässlich seiner Sitzung am 27.07.96 in Weingarten die folgende Geschäftsordnung:
1. Der Verbandspräsident
- vertritt den Verband nach innen und außen, gegenüber der Stadt- und Landkreisbehörde, den staatlichen Stellen und Behörden, den einzelnen Kommunen, den Kirchen, den kulturellen Einrichtungen sowie gegenüber anderen Verbänden.
- vertritt den Verband in übergeordneten Dachverbänden und den Nachbarverbänden im In- und Ausland,
- nimmt die Richtlinienkompetenz im Rahmen der Satzung wahr,
- erstellt die Terminplanung für die Fortbildung im Erwachsenenbereich und Tagungen, berät und unterstützt die Bezirksvorsitzenden und die Vorsitzenden der Mitgliedsvereine,
- überwacht die satzungsgemäße Durchführung der Aufgaben des BVK und der Bläserjugend,
- fördert internationale und überregionale Kontakte,
- leitet die Sitzungen des Verbandspräsidiums und die Verbandshauptversammlung,
- vertritt das Verbandspräsidium bei den Bezirksversammlungen,
- ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wobei er einen Pressereferenten bzw. Öffentlichkeitssachbearbeiter einsetzen kann,
- bearbeitet alle Zuschussanträge des Verbandes und der Mitgliedsvereine,
- führt Ehrungen verdienter Vereinsmitglieder durch, insbesondere bei 40-, 50-, 60 und 70-jähriger Aktivität.Die Delegierung an andere Mitglieder des Verbandspräsidiums ist möglich.
- ist für die Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen (Verbandsmusikfeste, Wertungsspiele, Tagungen) verantwortlich.
2. Der stellvertretende Verbandspräsident
- vertritt und entlastet den Verbandspräsidenten bei allen Aufgaben,
- übernimmt Sonderaufgaben (derzeit Steuerrecht).
3. Der Verbandsgeschäftsführer
- verwaltet den Mitgliederbestand der Mitgliedsvereine (nur aktive Mitglieder),
- erstellt die Mitgliederstatistik und aktualisiert ständig den Mitgliederbestand,
- bearbeitet Anträge für Ehrungen und Auszeichnungen und koordiniert deren Durchführung,
- erstellt die Liste mit den Anschriften der Vorsitzenden, Dirigenten, Jugendleiter und Kassierer der Mitgliedsvereine und aktualisiert diese ständig,
- unterstützt den Präsidenten und den Vorsitzenden der Bläserjugend bei der Vorbereitung und Durchführung von Verbandsveranstaltungen,
- erstellt die Protokolle der Hauptversammlungen und Präsidiumssitzungen.
4. Der Verbandskassier
- erstellt den jährlichen Haushaltsplan,
- errechnet die Beiträge der Mitgliedsvereine anhand der vom Verbandsgeschäftsführer erstellten Mitgliederlisten und den von der Verbandshauptversammlung beschlossenen Beitragssätzen,
- erledigt den notwendigen Geschäftsverkehr mit dem Finanzamt,
- überwacht den termingerechten Eingang der Mitgliedsbeiträge sowie der Landes- und Kreiszuschüsse,
- verteilt die Landeszuschüsse an die Mitgliedsvereine entsprechend den vorgegebenen Richtlinien bzw. nach einem mit dem Verbandspräsidenten abgestimmten Schlüssel,
- erledigt den gesamten Zahlungsverkehr,
- erstellt den jährlichen Kassenabschluss,
- ist verantwortlich für die termingerechte Durchführung der satzungsgemäßen Kassenprüfung,
- führt im o.g. Sinn auch die Kasse der Bläserjugend des BVK,
- erstattet dem Verbandspräsidenten monatlich Bericht und vierteljährlich einen aktuellen Quartalsabschluss.
5. Der Verbandsdirigent
- ist verantwortlich für alle musikalisch-fachlichen Fragen und erstellt Zielvorgaben für die musikalische Aus- und Fortbildung,
- wählt die Dozenten und Fachreferenten aus,
- terminiert und organisiert Lehrgänge/Seminare im Verbandsgebiet, soweit sie die musikalischen Belange betreffen, leitet bzw. beaufsichtig Weiterbildungskurse im Erwachsenenbereich,
- unterhält Kontakte zu Blasmusikkomponisten- und Verlagen,
- berät und gibt Hilfestellung an die Dirigenten der Mitgliedsvereine in musikalischen Fachfragen,
- erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht für den Bund Deutscher Blasmusikverbände,
- ist verantwortlich für Wertungs- und Kritikspiele.
6. Der stellvertretende Verbandsdirigent
- vertritt und entlastet den Verbandsdirigenten bei allen Aufgaben,
- übernimmt Sonderaufgaben.
7. Der Vorsitzende der Bläserjugend
- ist verantwortlich für die gesamte Jugendarbeit im BVK,
- vertritt die Bläserjugend gegenüber dem BVK, dem Stadt- und Kreisjugendring und den übergeordneten Dachverbänden,
- beruft die Sitzungen des Jugendbeirats ein und leitet diese,
- beruft die jährliche Hauptversammlung der Bläserjugend ein und leitet diese,
- plant und führt Lehrgänge zur Erlangung des Jungmusikerleistungsabzeichen durch,
- ist für die Durchführung von Jugendwertungsspielen und anderen Bläserjugendveranstaltungen verantwortlich,
- berät die Jugendleiter der Mitgliedsvereine in allen Angelegenheiten der Bläserjugend.
8. Der stellvertretende Vorsitzende der Bläserjugend
- vertritt den Vorsitzenden der Bläserjugend bei allen Aufgaben und entlastet diesen,
- übernimmt Sonderaufgaben.
9. Die Bezirksvorsitzenden
- sind Mittelspersonen zwischen den Mitgliedsvereinen und den Verbandsgremien. Sie vertreten die Interessen der Mitgliedsvereine im Verbandspräsidium und umgekehrt,
- sie halten ständig Kontakt zu den Mitgliedsvereinen ihrer Bezirke und beraten diese,
- sie wirken bei der Planung und Durchführung der Bezirksmusikfeste mit,
- sie berufen die Bezirksversammlungen ein und leiten diese,
- sie koordinieren bei Bedarf Instrumentallehrgänge auf Bezirksebene in Absprache mit dem Verbandspräsidenten und Verbandsdirigenten,
- sie führen Ehrungen bei den Mitgliedsvereinen durch (in erster Linie die Verbandsehrungen).
10. Der Schriftleiter der Verbandszeitung
- ist redaktioneller und wirtschaftlicher Leiter der Verbandszeitung „ Der Blasmusiker“.
11. Die Beisitzer
- übernehmen feste Aufgaben entsprechend ihren Möglichkeiten wie z.B. Internetauftritt des Verbandes und Organisation von Gastorchesterbesuchen.
12. Die Kassenprüfer
- prüfen die Tätigkeit des Kassiers in Form von lückenlosen Kontrollen aller Zahlungsvorgänge und Geld- bzw. Kontenbewegungen,
- prüfen das vorgelegte Rechnungsergebnis,
- berichten der Verbandshauptversammlung über ihre Tätigkeit und deren Ergebnis.